Umdeutung einer Kündigung

Eine unwirksame Kündigung kann grundsätzlich nicht in ein Angebot auf Vertragsaufhebung umgedeutet werden, denn eine Kündigung bringt gerade nicht den Willen zu einer Aufhebung des Mietvertrages durch einen Vertrag zum Ausdruck. Mit dem Auszug des Mieters nach unwirksamer Kündigung durch den Vermieter kommt regelmäßig schon deshalb kein Mietaufhebungsvertrag zustande, weil es an einem Vertragsangebot des Vermieters fehlt.

16.11.2002 Autor: Babo von Rohr

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