Quotale Haftung für Schönheitsreparaturen
Redaktioneller Hinweis: Schönheitsreparaturen - aktuelle Rechtsprechung
Ist der Mieter einer Wohnung aufgrund einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses Kosten für Schönheitsreparaturen zeitanteilig abzugelten, so verjährt der dahingehende Anspruch des Vermieters sowie der Anspruch auf Ausführung von Schönheitsreparaturen in der kurzen Frist von sechs Monaten.
17.03.2002 Autor: Babo von Rohr