Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung

Eine Untervermietung gegen den erklärten Willen des Vermieters rechtfertigt jedenfalls dann keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter einen Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Genehmigung der Untervermietung hat.

17.03.2002 Autor: Babo von Rohr

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