Verjährung von Ersatzansprüchen
Redaktioneller Hinweis: Schönheitsreparaturen - aktuelle Rechtsprechung
Die Klage auf Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen führt nicht zur Unterbrechung der Verjährung wegen des Anspruchs auf Ersatz anteiliger Renovierungskosten, da beide Ansprüche sowohl nach ihrer Rechtsnatur als auch in ihrem Entstehungsgrund völlig verschieden sind.
17.11.2001 Autor: Hans-Christian Schwarzmeier