Beschränkung des Minderungsrechts
Im Gewerberaummietvertrag ist eine Formularklausel, wonach nur der hinsichtlich der Mietzinszahlung vertragstreue Mieter nach entsprechender Ankündigung mindern darf, auch in Verbindung mit einem Aufrechnungsverbot (Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen), wirksam.
24.05.2002 Autor: Babo von Rohr
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