Rückbauarbeiten während bestehenden Mietverhältnisses
Der Vermieter kann vom Mieter während des fortbestehenden Mietverhältnisses nicht verlangen, daß von ihm aufgebrachte Styropor-Deckenplatten und Plastikfolien an den Türen entfernt werden. Korrespondierend hierzu kann er auch nicht auf Vorschuß für Mängelbeseitigungskosten nach Beendigung des Mietverhältnisses klagen.
25.10.2002 Autor: Babo von Rohr