Mieterhöhung nach Mietenspiegel
Eine generelle Vereinbarung der Mietvertragsparteien über die Einordnungskriterien der Wohnung für einen Mietenspiegel ist unwirksam. Hinsichtlich solcher Kriterien können Mietermodernisierungen nicht abgewohnt werden.
31.08.2001 Autor: Babo von Rohr