Mieterhöhung nach Mietenspiegel

Eine generelle Vereinbarung der Mietvertragsparteien über die Einordnungskriterien der Wohnung für einen Mietenspiegel ist unwirksam. Hinsichtlich solcher Kriterien können Mietermodernisierungen nicht abgewohnt werden.

31.08.2001 Autor: Babo von Rohr

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