Mietsicherheit durch Bankbürgschaft
Leistet ein Mieter die Mietsicherheit vereinbarungsgemäß durch Übergabe einer Bankbürgschaftsurkunde und nimmt der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch, so kann dem Vermieter nur dann ein Zahlungsanspruch gegen den Mieter zustehen, wenn er sich diesen von der bürgenden Bank abtreten läßt.
31.08.2001 Autor: Johannes Steger