Einbau neuer Fenster

Rechtfertigt der Einbau von isolierverglasten Fenstern in einer Altbauwohnung in jedem Fall eine Erhöhung des Mietzinses? Mit dieser Frage hatte sich das Amtsgericht Hamburg-Blankenese zu befassen (Urteil vom 16.08.2000, Aktenzeichen 508 C 653/98). Allein der Einbau von neuen Fenstern als solcher gibt keinen Anspruch auf Mieterhöhung, weil die Wohnung hierdurch zumeist lediglich in einen allgemein üblichen Standard versetzt wird. Streiten sich die Vertragsparteien, ist über die Energieeinsparung ein Sachverständigengutachten einzuholen. Wird eine Energieeinsparung festgestellt, können nicht die gesamten Einbaukosten für die Fenster umgelegt werden, sondern im Monat höchstens das Doppelte der eingesparten Energiekosten.

31.10.2001 Autor: Babo von Rohr

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