Kündigung wegen Eigenbedarfs

Bedarf die Kündigung wegen Eigenbedarfs zu Gunsten eines Cousins des Vermieters eines über die Verwandtschaft hinausgehenden berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietvertrages? Ja, sagt das Landgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 8.5.2002 (Aktenzeichen 2/17 S 196/01). Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist gemäß § 573 Abs. 2 Ziffer 2 BGB zulässig, wenn der Vermieter die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Die Familienangehörigen werden eng ausgelegt, ein Cousin wird zumeist nicht zu diesem privilegierten Kreis gezählt. Wenn Eigenbedarf für einen entfernteren Verwandten geltend gemacht wird, so ist es erforderlich, dass der Vermieter darlegt, aufgrund welcher Umstände er hier die Überlassung der Räume an den entfernteren Verwandten beabsichtigt. Denkbar wäre zum Beispiel, dass der entferntere Verwandte allein stehend ist und der Vermieter ja eine besondere Betreuungspflicht übernommen hat, aufgrund derer er sich verpflichtet fühlt, dem Verwandten eine Wohnung zu überlassen. Ob der Eigenbedarf gerechtfertigt ist, ist sodann eine Frage des Einzelfalls, in jedem Fall sind die weiteren Gründe bereits im Rahmen der Eigenbedarfskündigung darzulegen und gegebenenfalls im streitigen Verfahren zu beweisen.

Autor: Hans-Christian Schwarzmeier
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