Eigenbedarfskündigung - Umfang der Anbietungspflicht des Vermieters

Die Eigenbedarfskündigung des Vermieters kann begründet sein, wenn er die gekündigte Wohnung seinem Sohn kostenfrei zur Verfügung stellen will. Immer wieder taucht die Frage auf, ob und wann der Vermieter verpflichtet ist, dem gekündigten Mieter freiwerdende Wohnungen aus seinem Bestand anzubieten. Das Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass die Wohnungen, die der Vermieter nicht vermieten will, nicht angeboten werden müssen. Im übrigen müsse der Vermieter nur ortsnahe oder in demselben Hausanwesen gelegene Wohnungen aus seinem Bestand als Alternativ-Wohnung anbieten.

(Landgericht Berlin, Urteil vom 21.09.1999-64 S 113/99).

Das Urteil ist mit Vorsicht zu genießen. Grundsätzlich muss dem kündigenden Eigentümer empfohlen werden, jede freiwerdende Wohnung dem gekündigten Mieter anzubieten, denn dieser soll selbst entscheiden können, ob er sich vergrößert, verschlechtert oder anderenorts wohnen möchte.


Autor: Johannes Steger      veröffentlicht am 20.03.2000
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