Einbau von Kaltwasserzählern

Handelt es sich bei dem Einbau von Kaltwasserzählern in eine Wohnung um eine Modernisierungsmaßnahme, die zur Erhöhung der Miete berechtigt? Ja sagt das Amtsgericht Hamburg-Blankenese in einem Urteil vom 10.12.2002 (Aktenzeichen 518 C 99/02). Der Einbau von Wasserzählern ist geeignet, eine nachhaltige Einsparung von Wasser zu bewirken. Es spricht daher eine tatsächliche Vermutung dafür, dass bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung ein sparsamer Umgang mit Wasser erfolgt und dadurch eine nachhaltige Einsparung von Wasser bewirkt wird.

Dieses ist eine Vermutung, die der Mieter in einem Rechtsstreit über die Mieterhöhung nur durch Vortrag konkreter Tatsachen erschüttern kann. Gemäß § 559 BGB kann sodann bei Modernisierungsmaßnahmen, die nachhaltig eine Einsparung von Energie oder Wasser bewirken, grundsätzlich die Miete jährlich um 11 % der für die Wohnung aufgewandten Kosten erhöht werden, wobei der Vermieter nach Abschluss der Arbeiten eine Mieterhöhung gegenüber dem Mieter geltend machen kann, in der die entstandenen Kosten berechnet und sodann auch erläutert sind. Der Maßnahme selbst hat zur Vermeidung von Rechtsnachteilen eine Modernisierungsankündigung vorauszugehen.


Autor: Ricarda Breiholdt - 25.06.2003
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