Haustiere: Mietvertrag entscheidend

Ohne Zustimmung des Vermieters ist dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet, eine Katze zu halten. Dies gilt auch, wenn der Mieter dem Vermieter angeboten hat, eine "Katzenkaution" zu zahlen, um erforderliche Reinigungsmaßnahmen durchführen zu können. In dem betreffenden Fall bot der Mieter dem Vermieter EUR 1.500,00 zusätzliche Kaution an, doch der Vermieter lehnte ab. Im Prozess vor dem Amts- und Landgericht unterlag der Mieter in beiden Instanzen. Das Landgericht Hamburg - Aktenzeichen 316 S 7/04 - stellte sich in seiner jetzigen Entscheidung ausdrücklich gegen eine anders lautende Entscheidung der Zivilkammer 33 des Landgerichts aus dem Jahre 2003. Diese Kammer hatte noch eine Duldungspflicht des Vermieters gesehen, wenn der Mieter eine entsprechende Kaution hinterlegt.

Ausdrücklich wiesen die Hamburger Richter in ihrem jetzigen Urteil auf die Vertragsfreiheit der Parteien hin, die das Verbot der Tierhaltung beinhalten könne. Sei ein solches Verbot vertraglich vereinbart worden, dürfe sich der Mieter darüber nicht hinwegsetzen.


Autor: Dr. Peter Breiholdt
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