Zu nass geputzt
Eine Mieterin putzte ihre Küche. Schwungvoll schüttete sie Wasser über den PVC-Boden, vielleicht ein wenig zu großzügig. Jedenfalls lief das Wasser bis zur Wand, und von dort unter den PVC-Boden. Es sickerte in die - direkt darunter gelegene - Wohnung der Vermieterin ein und beschädigte die Tapete. Für die Kosten der Renovierung müsse die Mieterin aufkommen, forderte die Vermieterin.
Das Amtsgericht Bergisch Gladbach sah das allerdings anders (61 C 300/00). Küchenböden 'nass' zu reinigen, sei absolut üblich. PVC-Böden seien normalerweise wasserundurchlässig. Wenn trotzdem an den Rändern Wasser unter den Oberboden aus PVC gerate, gebe es immer noch den Betonboden. Kein Mieter müsse damit rechnen, dass eine Zwischendecke aus Beton so schlecht abgedichtet sei. Von einem Verstoß gegen die Pflichten aus dem Mietvertrag und schuldhaftem Fehlverhalten der Mieterin könne keine Rede sein: Ein solcher Schaden sei beim besten Willen nicht vorhersehbar, deshalb könne die Vermieterin keinen Schadenersatz beanspruchen.
Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 28. Juni 2001 - 61 C 300/00