Gaszufuhr nach Brand unterbrochen:

Heizung, Boiler und Herd eines Mieters blieben kalt, da nach einem Brand im Seitenflügel des Hauses die Gasversorgung seiner Wohnung unterbrochen war. Nachdem er die Instandsetzung mehrmals angemahnt hatte, ließ ihm der Vermieter durch die Hausverwaltung mitteilen, dass seine Wohnung an die Zentralheizung angeschlossen werden solle. Zudem sei geplant, Boiler und Herd durch elektrische Geräte zu ersetzen.

Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin hat der Mieter Anspruch auf Wiederherstellung der Gaszufuhr (62 S 401/97). Der eigene Anschluss mit Zähler ermögliche dem Mieter eine genaue Überwachung des Gasverbrauchs. Dies erleichtere ihm den eigenverantwortlichen Umgang mit Energie und mit seinem Geld. Durch den Anschluss an die Zentralheizung würde er dagegen zur Zahlung von Heizkostenvorschüssen verpflichtet, die im jetzigen Mietvertrag gar nicht vorgesehen seien. Eine solche Vertragsänderung brauche der Mieter nicht hinzunehmen. Der Vermieter müsse (im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht) den alten Standard aufrechterhalten.

Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. Mai 1998 - 62 S 401/97

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