Gesundheitsschädlicher Parkettkleber: Mieter kann Miete mindern, wenn er täglich den Parkettboden feucht wischen soll
In einigen Wohnungen eines größeren Mietwohnungs-Komplexes hatte man eine erhöhte Konzentration polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) gefunden, Schadstoffe, die durch den Parkettkleber freigesetzt wurden. Darüber berichtete die Presse und setzte eine Diskussion über deren Schädlichkeit in Gang. Daraufhin empfahl das Gesundheitsamt den Mietern, 'durch regelmäßiges feuchtes Wischen des Parketts den Hausstaub zu entfernen' und häufig zu lüften. Diesen Tip gab die Vermieterin per Rundschreiben an die Mieter weiter: Es sei wohl 'der Parkettkleber des Wohnblocks grundsätzlich mit PAK belastet'. Da kündigte einer der Mieter an, er werde ausziehen und wegen der monatlichen Mehrbelastung für eine Reinigungskraft bis dahin die Miete um 30 Prozent mindern.
Mit seiner Klage auf Zahlung des Differenzbetrags hatte der Vermieter beim Amtsgericht Frankfurt nur teilweise Erfolg (33 C 1398/99-67). Der Amtsrichter billigte dem Mieter eine Mietminderung zu, allerdings nur in Höhe von 15 Prozent. Dafür müsse man gar nicht abschließend klären, wie hoch die Schadstoffbelastung in der Wohnung tatsächlich gewesen sei. Schon die Aufforderung, täglich feucht zu wischen, schränke den üblichen Gebrauch einer Wohnung ein - dazu gehöre es nämlich auch, im eigenen Rhythmus und gemäß den eigenen Hygienevorstellung die Wohnung sauber zu machen. Jeder vernünftig denkende Mieter werde der Empfehlung des Gesundheitsamts folgen, um Schaden für die Gesundheit abzuwenden oder wenigstens zu reduzieren. Das bedeute einen zusätzlichen Reinigungsaufwand, den sich der Mieter in einer anderen Wohnung erspart hätte.
Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 1. Februar 2000 - 33 C 1398/99-67