Katzennetz verschandelt Hausfassade: Vermieter kann verlangen, dass es entfernt wird

Ein Mieter spannte vor seinem Balkon ein Netz, damit sich seine wertvollen Rassekatzen im Sommer draußen aufhalten konnten, ohne verloren zu gehen. Der Vermieter hatte zwar der Tierhaltung zugestimmt, bei der Absicherung des Balkons endete jedoch sein Verständnis. Er beklagte die Verunstaltung der Hausfassade und forderte den Mieter auf, das auffällige Netz zu beseitigen.

Das Amtsgericht Wiesbaden gab ihm Recht: Der Vermieter müsse diese Beeinträchtigung der Fassadenoptik nicht dulden (93 C 3460/99-25). Für eine solche bauliche Veränderung hätte der Mieter laut Mietvertrag eine Genehmigung einholen müssen. Außerdem habe der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran, dass kein Präzedenzfall für andere Tierhalter in der Wohnanlage geschaffen werde.


Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17. Dezember 1999 - 93 C 3460/99-25
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