Chemisch aufbereitetes Wasser im Wohnhaus: ... ist (sofern lebensmittelrechtlich unbedenklich) von den Mietern hinzunehmen

Wegen veralteter Leitungsrohre war in einem Mietshaus das Wasser stets bräunlich gefärbt, worüber sich eine Mieterin beklagte. Um diesem Missstand abzuhelfen, ließ die Vermieterin eine chemische Wasseraufbereitung installieren. Wieder beschwerte sich die Mieterin: Sie bekomme von den chemischen Zusätzen Allergien, deshalb müsse die chemische Wasseraufbereitung unterbleiben. Da man sich nicht einigen konnte, trafen sich die Parteien vor Gericht wieder.

Das Landgericht Braunschweig wies die Klage der Mieterin ab (6 S 972/99). Die vom staatlichen Lebensmitteluntersuchungsamt geprüften Wasserproben hätten ergeben, dass die Qualität des Trinkwassers den gesetzlichen Anforderungen entspreche und die Chemikalien in der hier eingesetzten Konzentration nicht gesundheitsschädlich seien. Die Aufbereitungsanlage entspreche allen einschlägigen DIN-Normen und den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung. So lange das Wasser im Mietshaus lebensmittelrechtlich unbedenklich sei, müssten die Mieter die chemische Aufbereitung hinnehmen.

Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 5. Mai 2000 - 6 S 972/99

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