"Dann zieht doch endlich aus!"

Ein Ehepaar hatte mit seinen Vermietern einen befristeten Mietvertrag geschlossen. Im Laufe der Zeit entwickelte sich jedoch ein derart angespanntes Verhältnis zwischen den Vertragsparteien, dass die Mieter bereits ein halbes Jahr früher als geplant ausziehen wollten. Bei einem Gespräch über den vorzeitigen Auszug mit dem Vermieter geriet dieser so in Rage, dass er die Unterhaltung mit dem Ausruf "Dann zieht doch endlich aus!" beendete. Als die Mieter ihn beim Wort nahmen, klagte der Vermieter die restliche Miete für sechs Monate (10.400 Mark) ein.

Das Amtsgericht Bergheim wies seine Klage mit der Begründung ab, dass die Mieter seine Äußerung als Angebot zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags werten durften (22 C 167/98). Mit ihrem Auszug hätten die Mieter dieses Angebot angenommen, seither bestehe also kein Mietverhältnis mehr.

Urteil des Amtsgerichts Bergheim vom 22. Dezember 1998 - 22 C 167/98

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