Hundegebell im Haus nebenan

Das Grundstück neben einem Mehrfamilienhaus war an eine GmbH vermietet, die dort zum Schutz von Gebäude und Büro zwei Hunde hielt. Die beiden Hunde strapazierten mit ausgiebigem lautem Bellen die Nerven der Mieter im Mehrfamilienhaus derart, dass sich diese wegen unzumutbarer Geräuschbelästigung bei ihrem Vermieter beschwerten und schließlich die Miete kürzten. Ausgerüstet mit 'Lärmprotokollen' seiner Mieter, die das ausdauernde Jaulen und Bellen zeitlich genau dokumentierten, erschien der Vermieter bei der Eigentümerin des Nachbarhauses und verlangte, sie müsse gegen das Übel etwas unternehmen. Diese mahnte ihre Mieterin ab, was lange ohne Erfolg blieb. Da verklagte der Vermieter des Mietshauses die Nachbarin auf Schadenersatz in Höhe des Mietausfalls (4690 Mark).

Diese Summe stehe ihm zu, entschied das Amtsgericht Köln (130 C 275/00). Als Eigentümerin des Nachbarhauses hätte die Frau entschieden dafür sorgen müssen, dass die Störungen abgestellt würden. Angesichts des unerträglichen Ausmaßes der Störungen genüge es nicht, gelegentlich mal die Mieterin und Hundehalterin anzuschreiben.

Er habe keinen Anlass, die Zeugenaussagen als übertrieben anzuzweifeln, erklärte der Amtsrichter. Alle Bewohner des Mehrfamilienhauses hätten anschaulich geschildert, dass die Tiere fast ständig gelärmt hätten. Häufig allein gelassen, hätten die Hunde geradezu hysterisch auf jedes Geräusch (Fluglärm, Bremsen eines Autos, spielende Kinder) mit langem Jaulen oder Bellen reagiert. Das sei öfter auch nachts passiert, weshalb wiederholt die Polizei gerufen worden sei.


Urteil des Amtsgerichts Köln vom 4. April 2001 - 130 C 275/00
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