Muss der Ehepartner bei Auszug den Mietvertrag kündigen?

Nach der Scheidung im Jahr 1986 war die Ehefrau aus der Mietwohnung ausgezogen. 13 Jahre später starb ihr Ex-Ehemann, der in der Wohnung geblieben war. Für die Frau kam das dicke Ende nach: Der Vermieter vertrat den Standpunkt, das Mietverhältnis mit ihr habe die ganze Zeit fortbestanden. Er verlangte deshalb von ihr die Miete, die nach dem Tod des Mannes angefallen war - und das für 12 Monate bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Da sich die Frau weigerte zu zahlen, klagte der Vermieter das Geld ein.

Das Landgericht Berlin gab ihm Recht (62 S 457/00). Beide Ehegatten hätten den Mietvertrag unterzeichnet und müssten gegenüber dem Vermieter dafür einstehen, dass er die Miete bekomme. Die geschiedene Ehefrau sei durch den Umzug keineswegs aus dem Mietvertrag ausgestiegen. Denn der Vermieter habe der Entlassung aus dem Vertrag seinerzeit nicht zugestimmt und dies auch mehrfach ausdrücklich erklärt. Allein durch die lange Zeit, die seit dem Auszug aus der Wohnung vergangen sei, würden die Ansprüche des Vermieters nicht hinfällig. Dieser habe der Mieterin bei ihrem Auszug mitgeteilt, unter welchen Bedingungen er bereit wäre, sie aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Sie habe es jedoch nicht für nötig gehalten, sich darum zu kümmern.


Urteil des Landgerichts Berlin vom 11. Dezember 2000 - 62 S 457/00
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