Haschisch auf dem Balkon angebaut
Seit fünf Jahren bewohnte ein Mieter eine kleine Wohnung mit Balkon. Zu Beginn des Jahres 2000 erhielt der Mann von Freunden Cannabis-Samen geschenkt, die er auf dem Balkon in Töpfe einsetzte: Daraus gewinnt man Haschisch, eine Droge, die der Mann gerne rauchte. Als auf dem Balkon im Sommer 14 stattliche Cannabis-Pflanzen heranwuchsen, schöpfte der Vermieter Verdacht und zeigte den Mieter bei der Polizei an, weil er verbotene Drogen züchte.
Die Polizei fand bei einer Hausdurchsuchung die Pflanzen. Daraus waren größere Mengen an Haschisch zu erzielen, als das Gesetz für den privaten Konsum gerade noch straffrei 'durchgehen lässt'. Der 'Hobbygärtner' bekam vier Monate Gefängnis auf Bewährung aufgebrummt, obendrein kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos. Der Mieter blieb in der Wohnung und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen.
Das Landgericht Ravensburg entschied, er müsse die Wohnung räumen, denn die Kündigung sei wirksam (4 S 127/01). Die Ausrede des Mieters, dass er als 'Hobbygärtner praktisch alles Grüne anpflanze' und keinesfalls gezielt Drogen gezüchtet habe, sei wenig glaubwürdig. Denn außer Cannabis sei auf dem Balkon keine einzige Pflanze gesichtet worden. Die Aufzucht von Cannabis-Pflanzen sei illegal, verletze die Pflichten des Mieters aus dem Mietvertrag und störe das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Darüber hinaus könne durch Polizeiaktionen im Haus und den Abtransport illegaler Drogen das Anwesen des Vermieters in Verruf geraten und an Wert verlieren.
Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 6. September 2001 - 4 S 127/01