Alte Verpflichtung trifft neuen Eigentümer
Nur fünf Tage nach der Eintragung ins Grundbuch im Dezember 1995 erhielt ein frischgebackener Immobilienbesitzer von der Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung des Jahres 1993 für das übernommene Mietverhältnis. Danach sollte er als neuer Eigentü-mer und Vermieter einen Überschuss von rund 14.650 Mark erstatten, da die monatlichen Abschlagszahlungen des Mieters im Abrechnungszeitraum 1993 den tatsächlichen Verbrauch weit übertroffen hatten. Als sich der neue Hausherr weigerte zu zahlen und auf den früheren Vermieter verwies, forderte der Mieter den Betrag gerichtlich ein.
Das Oberlandesgericht Naumburg entschied zu Gunsten des Mieters (5 U 1695/97). Am Tag der Eintragung ins Grundbuch trete ein neuer Eigentümer in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Eigentümers aus dem bestehenden Mietverhältnis ein, erläuterten die Richter. Er habe deshalb alle aus dem Mietverhältnis sich ergebenden Forderungen zu erfüllen, sofern sie erst nach dem Eigentumswechsel fällig geworden seien. Dazu gehöre auch die Verpflichtung, zu viel gezahlte Nebenkosten zu erstatten, die der Natur der Sache nach erst nach der Abrechnung entstehe.
Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 1. April 1998 - 5 U 1695/97