Nachbarn streiten um Salomonkakadus

In einer Voliere im Garten hielt ein Vogelfreund mehrere exotische Exemplare: zwei Salomonkakadus und zwei Gelbbrustaras. Die Geräusche der exotischen Vögel waren in der ganzen Einfamilienhaussiedlung zu hören - sein Nachbar zog wegen unerträglicher Lärmbelästigung vor Gericht.

Das Landgericht Zwickau milderte die Entscheidung des Amtsgerichts ab, das die Vogelhaltung verboten hatte (6 S 388/00). Man könne die Belästigung eindämmen, wenn die Vögel überwiegend im Haus gehalten würden. Allerdings müssten im Interesse einer artgerechten Haltung die Tiere auch mal ins Freie. Also sei ihr täglicher Aufenthalt in der Voliere zu beschränken (auf eine Stunde täglich zwischen 9 und 12 Uhr oder 15 und 18 Uhr). Nur durch derartige Auflagen werde die Vogelhaltung für die Nachbarn zumutbar, erklärten die Richter.

Das Argument des Tierhalters, Vogelgezwitscher sei in der Siedlung 'ortsüblich', wiesen die Richter zurück, die sich mit Fachliteratur sachkundig gemacht hatten: Beide Arten lebten im Urwald und würden ziemlich groß. Der Gelbbrustara sei ein 'geselliges Tier', das gerne Laute lerne und nachahme. Kakadus gehörten zu den Papageien und neigten dazu, einen ohrenbetäubenden Lärm zu veranstalten. Im Urwald müssten die Vögel 'laut und vernehmbar miteinander kommunizieren'. Der Lärm exotischer Vögel sei mit dem Zwitschern von Wellensittichen überhaupt nicht vergleichbar.


Urteil des Landgerichts Zwickau vom 1. Juni 2001 - 6 S 388/00
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