Kakerlaken in der Mietwohnung mit Gift bekämpft

Eine Familie entdeckte in ihrer Mietwohnung ungebetene Gäste - Kakerlaken hat-ten sich breit gemacht. Die von den Mietern alarmierte Vermieterin trieb allerdings den Teufel mit dem Beelzebub aus: Um die Krabbeltiere loszuwerden, schickte sie den Haus-meister mit einer giftigen Chemikalie (Blattanex EC), das in Wohnungen gar nicht verwen-det werden darf. Neun Mal wurde dieses aggressive Produkt in der Mietwohnung ver-sprüht, was die Schädlinge erst einmal nicht sonderlich störte, bei den menschlichen Be-wohnern jedoch jedes Mal tagelang Atembeschwerden, Übelkeit und Herzbeklemmungen auslöste. Erst als diese (nach monatelangen Beschwerden) mit Nachbarn darüber sprachen, die an den gleichen Symptomen litten, wurde ihnen die Ursache der Misere klar.

Das Amtsgericht Köln verurteilte die Vermieterin dazu, an die Mieter 1000 DM Schmerzensgeld zu zahlen (207 C 609/93). Es sei als Körperverletzung einzustufen, ein derartig aggressives Schädlingsbekämpfungsmittel in von Menschen bewohnten Räumen einzusetzen. Die Vermieterin habe (entgegen dem behördlichen Verbot) den Hausmeister angewiesen, dieses Mittel anzuwenden und der Familie nicht einmal gesagt, dass sie Polster und Gardinen sofort reinigen müssten, was möglicherweise die Symptome hätte lindern können.

Urteil des Amtsgerichts Köln vom 24. Mai 1995 - 207 C 609/93

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