Wohnung fristlos gekündigt wegen Mietrückstand: Mieter muss der Vermieterin die Heizkosten ersetzen

Ein Mieter blieb monatelang die Miete schuldig. Dann reichte es der Vermieterin. Sie kündigte dem säumigen Zahler fristlos. In einem Rechtsstreit der beiden Mietvertragsparteien ging es anschließend um die Frage, ob die Vermieterin vom Mieter zusätzlich zur reinen Nettomiete auch die anteiligen Heizkosten verlangen kann.

Das Kammergericht in Berlin bejahte dies (8 U 9503/99). Die Vermieterin habe in den Monaten Dezember bis März heizen müssen, obwohl die Wohnung leer stand, denn im Winter drohten ansonsten Heizung und Frischwasserleitungen einzufrieren. Die Kosten dafür seien zu dem Schaden hinzuzurechnen, der ihr durch den Zahlungsverzug des Mieters entstanden sei. Denn ohne die fristlose Kündigung hätte der Mieter die Heizkosten tragen müssen.


Urteil des Kammergerichts in Berlin vom 21. Dezember 2000 - 8 U 9503/99

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