Ersatzwohnung bei Kündigung wegen Eigenbedarfs

Ein Mieter, dem der Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte, klagte gegen die Kündigung: Diese sei unwirksam, weil der Vermieter über eine für ihn geeignete Ersatzwohnung verfüge, die er ihm aber nicht angeboten habe. Das Landgericht Berlin teilte diese Auffassung nicht, weil die fragliche Wohnung in einem entfernten Bezirk der Stadt lag (64 S 113/99). Wenn ein Vermieter ohne weiteres die Möglichkeit habe, die "negativen Folgen des Wohnungsverlustes für seinen Mieter zu lindern", dann sei er dazu auch verpflichtet. Mit "negativen Folgen" sei nicht nur der Umzug selbst gemeint - sondern darüber hinaus eine Veränderung der Infrastruktur und in den sozialen Kontakten. Diese zusätzliche Härte, die zu dem Verlust der Wohnung dazu komme, könne gemildert werden, wenn der Vermieter im gleichen Haus oder in der Nähe eine Ersatzwohnung anbieten könne. Dieser Gesichtspunkt werde aber hinfällig, wenn er zwar eine Wohnung frei habe, die Alternativwohnung jedoch am anderen Ende der Stadt liege.

Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. September 1999 - 64 S 113/99

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