Das Landgericht Paderborn gab der Vermieterin Recht: Die Mieterin hafte für die Schäden durch übermäßiges Rauchen (1 S 2/00). Im Rahmen der freien Lebensgestaltung müsse es einem Mieter zwar auch gestattet sein, in seiner Wohnung zu rauchen. Aber exzessives, durch Ablagerungen von Schadstoffen auf Tapeten, Decken, Gardinen etc. zu nachhaltiger Schädigung der Wohnung führendes Rauchen "überschreite die Grenze des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache".
Dass die Wohnung nachhaltig geschädigt sei, habe die Vermieterin mit Fotos dokumentiert. Insbesondere an den Stellen, wo Bilder an den Wänden hingen oder Möbelstücke vor den Wänden standen, seien die Tapeten noch fast weiß gewesen, ansonsten überall völlig vergilbt und bräunlich. Das habe eine besonders aufwändige und teure Renovierung der Räume notwendig gemacht. Nach einer Mietzeit von nur zwei Jahren müsse sich die Vermieterin damit nicht abfinden.
Urteil des Landgerichts Paderborn vom 23. März 2000 - 1 S 2/00
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