Der Vermieter muss jedoch seinen Mieter über den Wegfall des Eigenbedarfs nicht mehr informieren, wenn der Wegfall nach Ablauf der Kündigungsfrist eingetreten ist (Urteil des Bundesgerichtshofs, BGH vom 09.11.2005 Az. VIII ZR 339/04).
Eine zunächst wegen Eigenbedarfs wirksam erklärte Kündigung des
Vermieters werde jedoch infolge Rechtsmissbrauchs weiterhin
unwirksam, wenn der Eigenbedarf vor Ablauf der Kündigungsfrist
entfalle, so die BGH-Richter.
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