BGH-Urteil zum nachträglichen Wegfall des Eigenbedarfs bestätigt
In einem Grundsatzurteil vom 9.11.2005 (VIII ZR 339/04) stellte der Bundesgerichtshof klar, dass eine zunächst wegen Eigenbedarfs wirksam erklärte Kündigung des Vermieters infolge Rechtsmissbrauchs unwirksam wird, wenn der Eigenbedarf des Vermieters vor Ablauf der Kündigungsfrist entfällt. Erst mit Ablauf der Kündigungsfrist erhält der Vermieter die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis über die Wohnung. Eine nachvertragliche Verpflichtung des Vermieters, den Mieter von dem Wegfall des Eigenbedarfs zu unterrichten, um ihm einen Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen, besteht daher nicht. Ansonsten würde der Mieter, der - wie hier - trotz wirksamer Kündigung die Wohnung pflichtwidrig nicht zum Ablauf der Kündigungsfrist an den Vermieter zurückgibt einem anderen Mieter gegenüber besser gestellt, der die Wohnung rechtzeitig geräumt hat.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung. Der nachträgliche Wegfall des Eigenbedarfs muss daher nicht zugunsten des Mieters berücksichtigt werden.
Beschluss des BVerfG vom 18.04.2006
1 BvR 31/06
ZAP EN-Nr. 309/2006