Zulässige Beschränkung von Mieterrechten
Anders als bei Wohnraummietverträgen dürfen im gewerblichen Mietrecht Minderungsausschluss und Aufrechnungsverbot auch formularmäßig vereinbart werden, solange nicht Ansprüche des Mieters auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete wegen vorhandener Mängel ausgeschlossen werden.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 31.05.2005
I-24 U 12/05
MDR 2005, 1045
OLGR Düsseldorf 2005, 591