Im betreffenden Fall verweigerte der Vermieter nach der Kündigung die Rückzahlung der Kaution und forderte zudem weitere Mietzahlungen bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist. Seine Begründung: Die Ursache lag am fehlerhaftem Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter.
Das Bremer Gericht sah den Fall jedoch anders. Nach Anhörung von Zeugen stellte sich nämlich heraus, dass das Bauwerk mangelhaft war und die Schimmelbildung hierin ihre Ursache hatte. Die fristlose Kündigung der Mieter kurz nach dem Einzug war rechtmäßig (Az. 1 S 181/06).
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