Auch ist die Beseitigung eines zu groß gewordenen Baumes umlagefähig, wenn er zu viel Schatten auf die Wohnungen des eigenen Mietshauses wirft (Amtsgericht Düsseldorf, Az. 33 C 6544/02). Beschwert sich allerdings nur der Nachbar über Licht- und Sichtmangel und der Baum muss deswegen weg, hat der Vermieter die Kosten selbst zu tragen.
Auch wenn sämtliche Bäume auf dem Grundstück gefällt werden, stellt das eher eine Gartenumgestaltung dar, die nicht auf die Mieter über die Betriebskosten umgelegt werden kann (Amtsgericht Köln, Az. 207 C 213/00).
Verursacht Baumbestand viel Schatten in seiner Wohnung, muss ein
Mieter allerdings damit leben. Ein Mieter kann die Miete nicht
mindern, wenn gesunde Bäume auf dem Grundstück zu einer
Beschattung seiner Wohnung führen (Landgericht Berlin Az. 63 S 155/00).
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