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Darf ich auf meinem Balkon
grillen?
Die typische Antwort lautet: Jein.
Sie dürfen schon grillen, die Nachbarn dürfen aber nichts
davon merken - und das ist natürlich schwierig. Nach einer aktuellen Entscheidung des
Bayerischen Obersten Landesgerichtes müssen Sie sicherstellen, dass und
Essensgerüche nur in zumutbarem Umfang und Holzkohlenschwaden überhaupt nicht in die
Wohnräume des Nachbarn hineinziehen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie eigentlich
Holzkohlengrills auf dem Balkon nicht mehr verwenden dürfen, so dass Sie in diesem Fall
gezwungen sind, auf einen Gasgrill auszuweichen. Wann der Duft, der von Ihrem Grillfleisch
ausgeht, für den Nachbarn unzumutbar wird, ist sehr eine Frage des Einzelfalles. Am
besten schließen Sie sich vor Ihrer Grillaktion mit den Nachbarn kurz und holen sich eine
Genehmigung.
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© RA G. Kaßing, zuletzt geändert
28.08.1999
Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue
Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die
Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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