Kein generelles Haustierverbot
Eine Wohnungseigentümerversammlung darf im Wege eines Mehrheitsbeschlusses kein generelles Haustierverbot beschließen. Ein ausnahmsloses Haustierverbot widerspricht dem Wesensgehalt des Sondereigentums und würde auch Haustiere erfassen, von denen keinerlei Störungen ausgehen (z. B. Fische, Kanarienvögel und andere Kleintierarten). Ein derartiges Verbot ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken unverhältnismäßig und daher nichtig.
Beschluss des OLG Saarbrücken vom 02.11.2006
5 W 154/06
NJW 2007, 779