Heizkostenabrechnung muss nachvollziehbar sein

Eine Heizkostenabrechnung muss grundsätzlich für Laien verständlich sein. Vermieter müssen Heizkostenabrechnungen für ihre Mieter allgemein verständlich erstellen. Ein Formular mit verschlüsselten Abkürzungen, das für einen durchschnittlichen, weder juristisch noch betriebswirtschaftlich geschulten Mieter nicht nachvollziehbar ist, kann sonst unwirksam sein.

Im betreffenden Urteilsfall ging es um Heizkostennachforderungen für drei Jahre. In der Abrechnung tauchten Abkürzungen auf wie "Str.Intern", "Rgl.Hzg", "Rgl.Hzg.Übergabe" oder "Str.Hpt.Übergabe", deren Sinn der Mieter nicht verstand und auch keine Erläuterungen zu den Kürzeln fand. Der Mieter weigerte sich, die Nachforderung zu akzeptieren.

Zu Recht, urteilte das Berliner Gericht, denn das verwendete Formular sei so für Laien nicht nachvollziehbar (Az. 67 S 505/01). Allerdings bedeutet dies nicht, dass Abkürzungen grundsätzlich verboten sind.

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