Rückzahlung der Mietkaution durch Zwangsverwalter

Ist über eine Mietwohnung wegen Vermögensverfalls des Vermieters die Zwangsverwaltung angeordnet worden, ist der Zwangsverwalter dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer von diesem an den Vermieter geleisteten Kaution selbst dann verpflichtet, wenn der Vermieter dem Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgehändigt hat. Voraussetzung für den Rückzahlungsanspruch ist natürlich, dass die sonstigen Bedingungen hierfür erfüllt sind (Fälligkeit, keine Gegenforderungen des Vermieters etc.).

Urteil des BGH vom 09.03.2005
VIII ZR 330/03
BGHR 2005, 1174
ZAP EN-Nr. 650/2005

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