Mieter muss Kautionszahlung nachweisen

Fordert ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die gezahlte Kaution zurück, muss er im Streitfall beweisen, dass er beim Einzug die Kautionszahlung auch tatsächlich geleistet hat.

Dies kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn - wie ein vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek entschiedener Fall zeigt - das Mietobjekt verkauft und dem neuen Eigentümer die Unterlagen über gezahlte Kautionen nicht ausgehändigt wurden. Als Nachweis gelten z. B. Quittungen oder Überweisungsbelege.

Urteil des AG Hamburg-Barmbek vom 25.07.2005
812 C 322/03
Hausbesitzerzeitung Heft 8/05, Seite 21

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