Im betreffenden Fall wurde das Mietobjekt während der Mietzeit verkauft. Als die Mieter einige Zeit später auszogen, forderten sie ihr Geld vom neuen Eigentümer zurück, da sie die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen hatten. Doch der neue Eigentümer argumentierte, er wisse nichts von einer Kaution, ihm wurden beim Erwerb der Immobilie darüber keine Unterlagen ausgehändigt.
Die Mieter konnten zum Glück den damals von der Bank abgestempelten Zahlungsbeleg noch vorlegen. Das erkannte der Richter als Beweis an. Der neue Eigentümer musste daher die Kaution auszahlen, obwohl er von der damaligen Transaktion nichts wusste (Amtsgericht Hamburg-Barmbek Az. 812 C 322/03).
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