Wann hat der Mieter keinen Kündigungsschutz?

Die ausgeprägten Mieterschutzrechte greifen in einigen Fällen nicht (siehe Links in diesem Artikel). An dieser Stelle werden nur einige Beispiele sehr prägnant angerissen. Zu diesen Sachverhalten zählen zum Beispiel

Kündigung Mietvertrag
- Form der Kündigung
- Kündigungsfristen
- fristlose Kündigung
- Ersatzmieter
- Kündigungsgrund
- Eigenbedarf
- Widerspruch
- Kündigungsschutz
- Verwertungskündigung
- Wohnungsumwandlung
- Räumungsklage
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In Kürze: Nicht unter die Sozialklausel des § 574 BGB fallen daher Mietverhältnisse im Wohnraummietrecht, wenn der Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist oder wenn der Wohnraum Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist.

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