Kinder in Mietwohnung

Manchen Mitmenschen wäre es am liebsten, wenn Kinder gleich erwachsen zur Welt kämen. Dann müssten die Kinder nicht mehr herumtoben und Krach machen, sondern könnten gleich anfangen, für uns die Rente zu verdienen. Gott sei Dank hat die Natur die Sache anders eingerichtet und für Kinder eine Menge Spass und Spiel in der Kindheit vorgesehen. Und diesen Spass gestehen die deutschen Gerichte den Kindern auch zu. Trotzdem kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter bzw. zwischen Nachbarn, wenn es um die Frage geht, welche Rechte denn Kinder nun haben. Grundsatz: Das Spielen der Kinder darf nicht zu eine unzumutbaren Störung anderer Hausbewohner führen. In diesem Zusammenhang sind folgende Fragen interessant:

Welche Rechte haben Kinder in Mietwohnungen allgemein?
Kinder von Wohnungsmietern haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie die Mieter selbst. Allerdings haben sie auch die gleichen Pflichten. D.h. dass Kinder genauso wie die Erwachsenen ihren Lebensstil pflegen dürfen, dabei aber darauf achten müssen, dass andere Hausbewohner nicht über Gebühr gestört werden. Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern ist ein natürliches Verhalten, das von jedem Hausbewohner im normalen Rahmen hingenommen werden muss (AG Bergisch-Gladbach, WM 83, S. 236; AG Aachen, WM 75, S. 38). Ebenso ist es normal, wenn Kinder spielen und dabei lebhaft sind und ihren Bewegungstrieb ausleben. Auch das haben die Nachbarn zu tolerieren (LG Heidelberg, WM 97, S. 38; AG Kassel, WM 91, S. 558; AG Kiel, WM 86, S. 240).

In welchem Umfang dürfen Kinder in der Wohnung spielen?
m Rahmen ihrer allgemeinen Rechte dürfen Kinder in der Wohnung spielen und müssen nur darauf achten, dass die Nachbarn nicht zu stark gestört werden. Allerdings müssen die Kinder bzw. ihre Eltern die allgemeinen Ruhezeiten (13.00 bis 15.00 Uhr und 22.00 bis 7.00 Uhr) einhalten. Während dieser Zeit dürfen sie beim Spielen keinen Lärm verursachen, der aus den vier Wänden nach außen dringt. Während der übrigen Zeit dürfen Kinder aber im normalen Rahmen durchaus hörbar sein.

Spielen im Treppenhaus – erlaubt oder nicht?
Das Treppenhaus ist von seiner Definition her eine reine Verkehrsfläche und kein für den Aufenthalt bestimmter Raum. Da sich Kinder an den Mietvertrag genauso halten müssen wie Erwachsene, dürfen sie sich folglich im Treppenhaus nicht länger aufhalten, als dies notwendig ist, um beispielsweise von der Wohnung nach draußen zu gelangen. Spielen im Treppenhaus ist daher grundsätzlich nicht gestattet. Das gleiche gilt im übrigen für Keller- und Waschräume. Auch diese dürfen beispielsweise bei schlechtem Wetter nicht für das Spielen missbraucht werden. Auch der Hausaufzug darf zum Spielen nicht genutzt werden. Spielerisches Hin- und Herfahren ist ebenfalls nicht gestattet. Für das Verhalten der Kinder sind die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht verantwortlich (BGH NJW RR 87, S. 13; LG Hamburg, WM 83, S. 27).

Wann dürfen Kinder in den Außenanlagen spielen?
Die Beantwortung dieser Frage hängt sehr stark von der Art der Außenanlagen ab und ferner davon, was im Mietvertrag vereinbart ist und was nicht. 

Wenn die Mieter die Außenanlagen – und sei es auch nur an Teilen – mitbenutzen dürfen, dann dürfen die Kinder auch dort spielen und hierzu auch ihre Freunde mitbringen. Ein entgegenstehendes Verbot des Vermieters ist unwirksam (AG Solingen, WM 80, S. 112).

Sandkästen, Schaukeln – muss der Vermieter sie zur Verfügung stellen? Selbsthilferechte der Mieter
Bei dieser Frage ist zu unterscheiden, ob es sich um ältere Gebäude oder um Neubauten handelt. 

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