Vertragswidrige Konkurrenz berechtigt zur Mietminderung

Eine vertragswidrige Konkurrenzsituation (hier zwischen Ärzten im selben Geschäfts- und Ärztehaus) stellt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache dar.

Urteil des KG Berlin vom 25.01.2007
8 U 140/06
KGR Berlin 2007, 390

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