Essen, Trinken und Feiern auf dem Balkon

Allgemein gelten in Deutschland die "normalen" Zeiten, die in vielen örtlichen Lärmschutzverordnungen auch so niedergelegt sind. In der Zeit von 9.00 bis 12.00 und von 15.00 bis 22.00 Uhr (oder 23:00 Uhr) dürfen Sie auf dem Balkon essen und trinken und sich in normaler Lautstärke unterhalten. Sie dürfen sogar gelegentlich eine Party veranstalten, wenn dadurch die Nachbarn nicht mehr als erträglich gestört werden.

Ab 22.00 Uhr müssen Sie dann auf die Einhaltung der Nachtruhe achten, so dass dann auch in normaler Gesprächslautstärke auf dem Balkon nicht mehr weitergefeiert werden darf. Bis dahin darf sich aber über ein lebhaftes Gespräch und über Gläserklirren niemand aufregen.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de  © Alle Rechte vorbehalten.
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