Kein Zahlungsverzug bei unklaren Vermieterverhältnissen
Auch eine Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs setzt seitens des Mieters ein Verschulden voraus. Weiß ein Mieter nicht, an wen er die Miete zu entrichten hat, weil auf Vermieterseite wegen verschiedener Todesfälle mehrere Nießbrauchsbegründungen und Anteilsübertragungen im Rahmen von Erbengemeinschaften erfolgt sind, trifft ihn an dem Zahlungsverzug kein Verschulden. Der Bundesgerichtshof wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass bei der Beurteilung der Frage nach dem richtigen Zahlungsempfänger die Anforderungen an den Mieter nicht überspannt werden dürfen.
Hinweis: Das Gesetz bietet einem Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, die Zahlung beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen, bis die Gläubigerfrage geklärt ist.
Urteil des BGH vom 07.09.2005
VIII ZR 24/05
NZM 2006, 11
BGHR 2006, 151