Dreimonatige Kündigungsfrist für alle Mieter
Der Artikel "Kündigungsfristen im Mietrecht" ist Teil des Ratgebers "Kündigung Mietvertrag" und sollte daher unbedingt aufgerufen werden, weil alle wesentlichen rechtlichen Fragen zu den Kündigungsfristen bei einer Mietvertragskündigung dargestellt werden.
Seit der Mietrechtsreform von September 2001 gilt grundsätzlich
für Mieter eine dreimonatige Kündigungsfrist, unabhängig von der
Dauer des Mietverhältnisses. Diese Regelung galt auch bei
Altmietverträgen vor dem September 2001, in denen keine
Regelungen zu Kündigungsfristen aufgenommen waren oder in denen
auf die jeweiligen gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen
wurde.
Problematisch waren jedoch Altmietverträge mit
genauen Vertragsklauseln, nach denen die vormaligen gestaffelten
und von der Wohndauer abhängigen Kündigungsfristen zwischen 3
und 12 Monaten gelten sollten. Seit dem 1. Juni 2005 gilt kraft Gesetzes auch in diesen Fällen für Mieter die dreimonatige Kündigungsfrist.
Finanztip.de
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