Modernisierungserhöhung auch bei überdurchschnittlicher Ausstattung

Hat der Vermieter bauliche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, kann er unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Miete verlangen. Vermieter müssen sich dabei nicht auf eine nur durchschnittliche Ausstattung beschränken. Sie dürfen den Standard der Wohnungen vielmehr auch mit einer überdurchschnittlichen Ausstattung erhöhen. So ist beispielsweise die Einrichtung eines Breitbandkabelnetzanschlusses rechtlich nicht zu beanstanden.

Urteil des BGH vom 20.07.2005
VIII ZR 253/04
RdW Heft 17/2005, Seite VI

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