Ist der Mieter zum Heizen verpflichtet?

Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, seine Wohnung zu heizen. Wenn er es liebt, bei arktischen Temperaturen zu nächtigen, kann ihm kein Vermieter verbieten, diesem entsprechenden Bedürfnis auch nachzukommen.

Allerdings muss der Mieter immerhin dafür sorgen, dass keine Schäden an der Wohnung durch Unter-Temperaturen eintreten. Der Mieter muss also immer aufpassen, dass die Heizung oder die Wasserleitungen nicht einfrieren. Außerdem muss er mindestens so viel heizen (und auch lüften!), dass an den Innenwänden der Wohnung keine Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden auftreten.

Wer mithin die Wintermonate in Spanien oder noch wärmeren Gefilden verbringt, muss vorsorgen und sicherstellen, dass zum Beispiel die Rohre nicht einfrieren. So kann der Mieter einen Schlüssel bei Nachbarn deponieren, damit diese von Zeit zu Zeit nach der Wohnung sehen. Wenn durch das Nichtheizen Schäden entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig.

Im übrigen gehört es zu den Pflichten des Mieters, Heizkostenvorauszahlungen zu leisten bzw. auch Nachzahlungen zu entrichten. Tut er dies nicht, ist der Vermieter aber nicht etwa berechtigt, einfach die Heizung abzustellen. Er muss vielmehr die Heizkosten vom Mieter einklagen.

Verwandt: Heizpflichten des Vermieters und Heizkostenabrechnung
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