Mieter verliert Zurückbehaltungsrecht bei Wohnungsveräußerung

Ein Mieter, dem seinem Vermieter gegenüber ursprünglich ein Zurückbehaltungsrecht an der rückständigen Miete wegen eines Mangels der Mietsache zustand, kann dieses Recht nicht mehr geltend machen, wenn der Vermieter das Objekt an einen anderen verkauft. Vom Zeitpunkt der Veräußerung an ist nur noch der Erwerber zur Mangelbeseitigung verpflichtet. Der Mieter ist dann nur gegenüber dem neuen Eigentümer berechtigt, die diesem geschuldete Miete bis zur Mangelbeseitigung einzubehalten. Die Zahlung der rückständigen Miete kann er dem früheren Vermieter gegenüber nicht mehr verweigern.

Urteil des BGH vom 19.06.2006
III ZR 284/05
BGHR 2006, 1218
NZM 2006, 696

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