Mietminderung: entzogene Nutzung des Fahrradkellers

Die Entziehung der vertraglich zugesicherten Nutzung eines Fahrradkellers berechtigt den Mieter zu einer Mietminderung von lediglich 2,5 Prozent.

Urteil des AG Menden vom 07.03.2007
4 C 407/06
NJW-RR 2008, 25

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