Mietminderung: entzogene Nutzung des Fahrradkellers
Die Entziehung der vertraglich zugesicherten Nutzung eines Fahrradkellers berechtigt den Mieter zu einer Mietminderung von lediglich 2,5 Prozent.
Urteil des AG Menden vom 07.03.2007
4 C 407/06
NJW-RR 2008, 25