Mietnomaden sind hingegen echte Betrüger, die von vornherein nicht vorhaben, die Miete überhaupt oder nachhaltig zu zahlen. Als Mietnomaden ("Einmietbetrüger") werden allgemein Personen bezeichnet, die von einer Mietwohnung in die nächste ziehen, mit dem Vorsatz, keine Miete zu zahlen, also einen echten Mietbetrug ("Einmietbetrug) planen. Der Begriff ist somit ein Euphemismus für eine bestimmte Form des Betrugs. In vielen Fällen werden die Wohnungen außerdem in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen. Die Bundesregierung hat den Handlungsbedarf erkannt und will gesetzgeberische Maßnahmen gegen Wohnbetrug vornehmen. Der "professionelle Einmietbetrüger" kennt sich im Zweifel besser im Mietrecht aus als der Vermieter.
Doch was theoretisch möglich ist, kann in der Praxis die Vermietbarkeit einer Wohnung oder eines Hauses deutlich erschweren. Schon das Verlangen der Vorlage einer Selbstauskunft werden einige Mieter als Zumutung empfinden. Nicht jeder Mieter ist ohne weiteres bereit, das monatliche Nettoeinkommen nachzuweisen. Der Vermieter hat selber abzuwägen, was er den Interessenten abverlangen kann ohne die Vermietbarkeit zu erschweren.
Ein Mieter muss bei der Wohnungssuche seinem möglichen neuen Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrags ungefragt über ein gegen ihn laufendes Insolvenzverfahren informieren. Mietnomaden werden dies sicherlich nicht und erst recht nicht freiwillig tun.
Laufen Mietrückstände auf, sollte zeitnah das Gespräch mit dem Mieter - möglichst in der Mietwohnung - gesucht werden. Was sind die Gründe für den Mietrückstand? Bestehen finanzielle oder andere Schwierigkeiten? Welche Lösungsmöglichkeiten bieten sich an? Säumige Mieter neigen gern dazu, Termine zu verschieben und den Vermieter zu vertrösten.
Besteht keine Aussicht auf Erfolg, so kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen, sobald der Mieter mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist. In einem solchen Fall sollte sehr zeitnah auch eine Räumungsklage eingeleitet werden, denn bis zu einem endgültigen Urteil kann noch einige Zeit vergehen. Auch ein eingeschalteter Rechtsanwalt sollte darauf angehalten und sogar kontrolliert werden, die Räumungsklage schnell durchzuziehen. Auch wenn es schmerzt, die Wohnung oder das Haus von außen zu sehen, ist die visuelle Prüfung von Zeit zu Zeit ratsam. So schrauben schon mal Mietbetrüger einfach den Briefkasten ab, um die Zustellung von Post und Urteilen zu erschweren. Auf die Wiedergabe von weiteren - teilweise auch rechtlich zulässigen - Tricks, um eine Räumungsklage hinauszuzögern wird hier aus verständlichen Gründen verzichtet.
Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil (Az. 316 T 72/11) entschieden, dass "allein aus der Vorlage des Untermietvertrages kein schutzwürdiges Interesse des Räumungsschuldners an der Verhinderung der Zwangsvollstreckung zu erkennen" sei. Wenn sich die Ansicht der Richter am Landgericht Hamburg bundesweit durchsetzt, ist es nicht mehr ausreichend, einen "pro forma" unterzeichneten Untermietvertrag dem Gerichtsvollzieher zu präsentieren. Der Untermieter muss dann auch tatsächlich in der Wohnung leben.
Frei wählbar sind Versicherungssummen von 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro. Diese Versicherungen kommen dann zum Einsatz, wenn der Mieter einen Schaden verursacht, der nicht mehr von der Mietkautionsbürgschaft gedeckt wird. Für diesen Zweck hat der Mietkautionsbund einen Rahmenvertrag mit der R+V Versicherung AG abgeschlossen. Die Preise für eine derartige Mietnomadenversicherung sollen – je nach Versicherungssumme – zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr betragen. Der Vorteil: Es muss weder der Mieter verklagt werden, noch ein Titel gegen ihn erwirkt werden, um die Versicherungsleistung von der R+V Versicherung zu erhalten. Da der Mietkautionsbund bzw. die R+V-Versicherung im Rahmen ihrer laufenden Bonitätsprüfung ein Auge auf den "Kunden" hat, profitiert der Vermieter für überschaubares Geld und erhält eine zusätzliche Sicherheit. Die Prämien für diese Versicherung sind in der Steuererklärung als Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung absetzbar.
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